Rohstoff Biokunststoff
Unseren umweltfreundlichen Biokunststoff lassen wir aus lebensmittelechtem Kunststoff konform EU-Spielzeugnorm EN71-T3 und EN71-T9-11 mit sehr hohem regionalem Holzfaseranteil (50%) und/oder aus Biopolymer mit u.a. Lignin und Zellulose herstellen
Rohstoff Biokunststoff
- ohne PVC; ohne Chlor; ohne Formaldehyd; ohne Weichmacher; ohne Phenol
- stabil wie Holz
- elektrisch nicht leitfähig
- Grundcompound ohne Additive
- erfüllt alle wichtigen Normen für Spielzeug und Lebensmittel
- verringert die Umweltbelastung durch Kunststoffe, 1kg neuer Biokunststoff-Rohstoff hat einen CO2-Fußabdruck ab deutschem Werk von lediglich -86,90g anstatt wie bei herkömmlichen Kunststoff 1700g(PP)
- verbessert als CO2-Speicher die Umwelt-Bilanz
Holz aus dem Wald zu ernten und als Baustoff zu nutzen, steigert den Klimaschutz-Effekt des Waldes. Denn das CO2 bleibt im Holz gebunden, solange es stofflich genutzt wird und nicht verbrennt oder verrottet. Produkte aus Holz wirken als Kohlenstoffspeicher wie ein zweiter Wald. An der Stelle der gefällten Bäume pflanzen Forstwirte neue Bäume, die wieder aktiv CO2 aus der Umgebungsluft entziehen. Ein Kubikmeter bzw. 500 kg Holz kann 917 kg CO2 speichern.
Unser derzeitig eingesetzter Biokunststoff kann bei sortenreiner Trennung im sauberen Zustand zu 100% für dieses Produkt wiederverwendet werden - dies verbessert den CO2 -Fußabdruck noch deutlicher.
Mount-Flix ® nutzt Biokunststoff, da aufgrund der zahlreichen Bohrungen ein Massivholzprodukt derzeitig leider noch um ein vielfaches teurer in der Fertigung ist und die Verbindungsstifte bei Toleranzen zwischen den Bohrungen ein Ausbrechen mit der Massivholz- oder Multiplexfaser zum nahe liegenden Bauteilrand verursachen können.
Akkreditierte Prüflabore haben das Zubehör untersucht und das Einhalten bzw. Unterschreiten der gesetzlichen Grenzwerte bestätigt. Magnete, Zange und Verbindungsstifte wurden u.a. wie folgt geprüft: Mechanische und physikalische Eigenschaften nach EN71 Teil 1, Migration bestimmter Elemente nach EN71 Teil 3, Nickellässigkeit (EN1811). Bei den Kunststoffen vom Zubehör wurden nach REACH u.a. folgende Parameter betrachtet: Kurzkettige chlorisierte Paraffine (SCCP), Phthalate, Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Cadmium (EN12498), Alkylphenol und -Ethoxylate; sowie Entflammbarkeit nach EN71 Teil 2.
Wir können für unser WPC (wood plastic compound) 50% Masseanteil ausloben, da es dem Gewichtsanteil des WPC Compounds entspricht.
Prozentualer Biobasierter Kohlenstoffgehalt ist dagegen etwas anderes. Holz besteht nicht nur aus Kohlenstoff, sondern auch aus weiteren Massemolekülen mit einer durchschnittlichen Verteilung wie folgt: 50% Kohlenstoff, 43% Sauerstoff, 6% Wasserstoff, 1% Stickstoff und andere Elemente.
Als Kunststoff ist dem WPC ein Polyproplyen (PP) bindendes Trägermaterial beigemengt. Bei der Summenformel von C3H6 von Polyproplyen kann man somit von 33% Kohlenstoff ausgehen und 66% Wasserstoff, sowie weitere Elemente in Spuren und seit 2023 chargenabhängig vereinzelt bis ≤3% an TPE-typischen Additiven.
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Betreffend holzfasergefüllte Materialien wurde die 16. Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (Verordnung über Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt) veröffentlicht und ist seit Juli 2023 in Kraft getreten. Der bisherige Eintrag FCM 96 „Holzmehl und -fasern, naturbelassen“ wurde gestrichen.“
Um die Lebensmittelkontaktzulassung eines Stoffes (Holz) zu behalten, hat die EU-Behörde neue Untersuchungen angeordnet (Pestizide, Pilze und Bakterien, Toxologie…). WPCs ohne neue Zulassung dürfen ab 1. Februar 2025 nicht mehr als "lebensmittelecht" nachproduziert werden.
Das bisherige WPC enthält nicht nur Hobelspäne einer Holzart, sondern eine Mischung aus verschiedenen Holzarten wie vorwiegend Fichte und Tanne als Rohstoffe aus den Hobelwerken. Die Mischung ist nicht dauerhaft fixierbar (bspw. 20% Fichte und 80% Tanne); da die Anteile je nach Verarbeitung der Hobelwerke variieren und somit ein Antrag bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zukünftig keine Berücksichtigung mehr findet. Hier müßte man dafür teurer ausschließlich auf sortenreines Stammholz zurückgreifen und dieses selbst hobeln und dann vermahlen, um eine etwaige Lebensmittel-Zulassung zu erhalten. Dies widerstrebt aber unserem ganzen Grundgedanken Sekundärrohstoffe zu verwenden und Upcycling zu betreiben. Die meisten Holzfaserhersteller und auch WPC Produzenten können diese neue Gesetzgebung nicht wirtschaftlich erfüllen.
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Neuerung 2025:
Alternativ zum WPC sondieren wir derzeitig ab spätestens 2025 einen anderen Kunststoff oder Biokunststoff einzusetzen, idealerweise weicher sowie biegsamer und mit einem hohem PIR-Anteil. PIR ist eine Abkürzung für "Post Industrial Recycled" bzw. "Post-Industrial Rezyklat" und ist ein Kunststoffprodukt-Rohstoff aus Rest- & Ausschussmaterial der Industrie.
Für das Recycling von post-industriellem Material werden die Restmaterialien, die bei einer Produktion anfallen, sortiert und separat gesammelt. Somit ist die Materialzusammensetzung bereits bekannt und die Verarbeitung von Ausschussmaterial zu recycelten Materialien für neue Produkte deutlich einfacher als bei Materialen aus dem Kundenrücklauf (PCR = Post Consumer Recycled). Die PIR-Rezyklate sind von sehr hoher, gleichbleibender Qualität.
Nicht verunreinigter Kunststoff durchläuft einen Schredder. Aus den «Rohstoff»-Schnipseln stellt man durch Einschmelzen nun neues Rezyklat her.
Nach diesem Produktionsprozess hat man frisches, recyceltes Material, um daraus neue Produkte zu fertigen. Diese Kreislaufwirtschaft hat somit große Vorteile für Mensch und Umwelt. Durch die Aufbereitung der Materialien gibt es weniger Entsorgungsbedarf. Rezyklate leisten so einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und Einsparung fossiler Rohstoffe.
Bei Biokunststoffen findet man leider den deutlichen Rohstoff-Mehrpreis zwangsläufig im Produktpreis wieder und vergleichsweise erlauben deren technische Eigenschaften oft nur Kompromisse.
Produkte aus dem jeweils älteren Rohstoff verkaufen wir u.a. unter Amazon etwas günstiger, so wie es analog für B-Wahl üblich ist.